
Erbach. Die Mitglieder der Seniorenkommission kamen kürzlich zu einem Treffen im Landratsamt in Erbach zusammen, um sich über Angebote und Unterstützungsleistungen für Senioren im Odenwaldkreis zu informieren.
Michael Vetter übernahm als ständiger Vertreter des Landrates für dieses Gremium den Vorsitz und führte durch die Veranstaltung.
Zum ersten Thema auf der Agenda gaben der Pflegedirektor des Gesundheitszentrums Odenwaldkreis, Michael Hotz, und die Teamleiterin des Entlassmanagements, Stefanie Kolmer-Löb, Einblicke in die Abläufe bei der Beratung und Betreuung der Patienten des GZO bei der Entlassung.
Bürgermeister Reiner Müller erklärte im Gesundheitszentrum die Aufgaben der Patientenfürsprechenden: Ziel sei es, die Interessen der Patienten gegenüber dem Krankenhaus zu vertreten. Neben Reiner Müller sind Hedwig Seiler, Anna Resch und Erich Krichbaum als Patientenfürsprechende ehrenamtlich und autonom tätig. Ihre Sprechstunden finden wöchentlich statt. Neben zahlreichen geführten Gesprächen wurden über das Büro der Patientenfürsprechenden zudem 1.220 Patientenfragebögen ausgewertet.
Einen Blick auf die Notfallseelsorge im Odenwaldkreis warf Ulrike Klose, hauptamtlich für den Bereich Koordination Notfallseelsorge und Krisenintervention beim Deutschen Roten Kreuz Odenwaldkreis tätig. Seit vielen Jahren beraten und unterstützen Klose und rund 30 weitere ehrenamtliche Helfer Betroffene, die mit Situationen wie schweren Unfällen oder plötzlichen Todesfällen konfrontiert werden. Die Koordination der Einsätze findet dabei über die Leitstellen statt. 76 waren das im vergangenen Jahr.
Auf großes Interesse stieß zum Ende des Treffens der Tagesordnungspunkt „Wohnraumberatung und Fördermittel“. Susanne Gerhardt vom Pflegestützpunkt des Odenwaldkreises stellte einen von der Hessischen Fachstelle für Wohnraumberatung zur Verfügung gestellten Präsentationskoffer vor. Dieser enthält zahlreiche innovative Hilfsmittel für Seniorinnen und Senioren sowie für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Claus Weber und Jutta Stegmüller von der allgemeinen Bauverwaltung des Odenwaldkreises informierten über verschiedene Fördermittelzuschläge für behindertengerechte Umbaumaßnahmen. So können unter anderem Zuschüsse für Rampen, Treppenlifte, Umbauten von Bädern oder andere Hilfemaßnahmen in Anspruch genommen werden. Beachtet werden sollte dabei, dass ein Antrag in der Regel drei bis vier Wochen Bearbeitungszeit benötigt und die Maßnahme nicht vorher beauftragt oder begonnen worden sein darf. Zudem greift eine Förderung erst ab einem Betrag von 1.500 Euro Umbaukosten. Jedoch ist es möglich, mehrere Förderungen zu beantragen. Zudem können Privateigentümer Förderungen zum altersgerechten Umbau direkt bei der KFW Bank beantragen. Hier können Zuschüsse bis maximal 2.500 Euro gewährt werden.
Es wird bereits an der Agenda für das Treffen 2025 gearbeitet. Geplant sind unter anderem Vorträge der Ehrenamtsagentur sowie der Polizei zu Cyberkriminalität und Aktivitäten im Landkreis. Auch die Aufbereitung von Informationen zur Krankenhausreform ist angedacht. red



