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Südhessen. Die Polizei Südhessen appelliert an alle Bürger, den Jahreswechsel umsichtig und verantwortungsbewusst zu feiern, und gibt wichtige Hinweise.

Beim Umgang mit Feuerwerk wird betont, nur zugelassene Artikel zu kaufen, die Gebrauchsanleitung zu beachten und die Altersbeschränkungen einzuhalten. Feuerwerkskörper dürfen nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar und nur dort gezündet werden, wo es erlaubt ist – einige Innenstädte haben Verbotszonen (Beachten Sie bitte die örtlichen Regelungen der Städte und Kommunen!). Sie sollten nur auf freien, ebenen Flächen abgebrannt werden; das Zielen auf Menschen ist verboten. Feuerwerkskörper und Raketen sollten niemals blindlings weggeworfen werden und nach dem Anzünden sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand eingenommen werden.

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Zuhause sollte Brandgefahr vorgebeugt werden: Brennbares wie Möbel und Hausrat ist von Balkonen und Terrassen zu räumen, Fenster und Türen sollten geschlossen bleiben. In der Öffentlichkeit warnt die Polizei davor, Wertgegenstände wie Handys oder Taschen unbeaufsichtigt zu lassen. Zudem wird zu einem maßvollen Alkoholkonsum geraten. red

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