Insbesondere die Kinderbetreuung kostet die Kommunen (die verpflichtet sind, einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen) viel Geld. Foto: Redaktion

Odenwaldkreis. Die Odenwälder Kommunen gehen mit einem kleinen Hoffnungsschimmer in den Winter: Nachdem das Land Hessen seinen Nachtragshaushalt samt einer Soforthilfe für die kommunale Ebene beschlossen hat, stehen dem Odenwaldkreis inklusive seiner zwölf Städte und Gemeinden insgesamt 4,73 Millionen Euro zu. Die Bandbreite reicht dabei von rund 60.000 Euro für Mossautal über gut 74.000 Euro für Fränkisch-Crumbach bis hin zu fast einer halben Million für Michelstadt. Grundlage für die Verteilung ist der Kommunale Finanzausgleich – ein komplexes System aus zahlreichen Faktoren wie Einwohnerhöhen und weiteren Messzahlen, jährlich neu berechnet und gesetzlich im Hessischen Finanzausgleichsgesetz geregelt, wie Stefan Lopinsky, Reichelsheims Bürgermeister und Sprecher seiner Kollegen im Odenwaldkreis, erläutert.

Ein entscheidender Punkt: Die Soforthilfe ist nicht zweckgebunden. Die Kommunen können die Mittel dort einsetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden – von der Haushaltskonsolidierung bis zu dringendsten Pflichtaufgaben. Ein Segen, aber zugleich nur ein Tropfen auf den sprichwörtlich heißen Stein. Denn gerade der Odenwaldkreis kämpft weiterhin mit einem erheblichen strukturellen Defizit: Zuletzt belief sich dieses auf 12,3 Millionen Euro jährlich. Daran wird die einmalige Zuweisung wenig ändern.

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Noch wichtiger könnte daher das zweite, deutlich größere Maßnahmenpaket werden: Das Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität, von dem Hessen über zwölf Jahre hinweg Milliarden erhalten soll. Ein Teil davon wird an Kommunen weitergereicht – Berechnungen zufolge könnte der Odenwaldkreis selbst langfristig etwas mehr als zwei Millionen Euro pro Jahr daraus erwarten. Viele Fragen sind aber noch offen. Weder die exakte Verteilung auf die einzelnen Städte und Gemeinden noch alle Ausführungsbestimmungen liegen vor. Sicher scheint nur: Es wird ein Antrags- beziehungsweise Mittelabrufverfahren geben, und die Kommunen müssen Projekte zunächst vorfinanzieren.

Verwendet werden dürfen die Mittel ausschließlich für neue Investitionen in zentralen Zukunftsfeldern wie Mobilität, Digitalisierung, Bildung, Gesundheit, Bevölkerungsschutz, Kanal- und technische Infrastruktur sowie Sport- und Betreuungsangebote. Für die Städte und Gemeinden im Odenwaldkreis bedeutet das: Konkrete Planungen können erst starten, wenn feste Zahlen vorliegen. Denn ob und in welchem Umfang die finanzielle Lage einzelner Kommunen bei der Verteilung berücksichtigt wird, ist derzeit ebenfalls noch in Abstimmung. Auch hier spielen die kommunalen Spitzenverbände eine maßgebliche Rolle – Details werden im Finanzministerium noch erarbeitet.

Für Lopinsky ist deshalb klar, dass die Grundrichtung stimmt, der tatsächliche Effekt jedoch erst bewertbar ist, wenn die Kommunen wissen, womit sie konkret rechnen können. Sein Fazit: Unterstützung ist willkommen – aber der tatsächliche Bedarf an Infrastruktur- und Unterhaltungsmitteln liegt deutlich höher. Bis dahin bleibt die Hoffnung, dass die kommenden Beschlüsse 2026 endlich Planungssicherheit bringen. Aleksandar Kerošević

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