Michelstadt. In der Michelstädter Altstadt ist das Zünden von Silvesterfeuerwerk untersagt. Das Verbot gilt aufgrund einer seit 2009 bestehenden Verordnung zum Sprengstoffgesetz, die das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Fachwerkhäusern ganzjährig verbietet.
Die Stadt verweist zudem auf die erhöhte Brandgefahr durch die noch aufgebauten Holzhütten des Weihnachtsmarkts. Auch außerhalb der Altstadt ist Vorsicht geboten: Für Höhenfeuerwerk wie Raketen muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu brandempfindlichen Gebäuden eingehalten werden, der in eng bebauten Bereichen oft nicht gegeben ist. Als alternative Fläche wird beispielsweise der Großparkplatz vor den Toren der Altstadt genannt. Die Stadt appelliert an die Bürger, mit Feuerwerk vernünftig und rücksichtsvoll umzugehen. red




