Bald mehr Geld auf dem Zettel: Bei 10 Arbeitsstunden pro Woche müssen Mini-Jobber, die den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, künftig 603 Euro pro Monat verdienen. Denn zum Jahreswechsel steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Foto (alle Rechte frei): NGG | Florian Göricke

Odenwaldkreis. Rund 8.810 Menschen arbeiten im Odenwaldkreis in einem Mini-Job. Wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Darmstadt und Mainz mitteilt, können sie ab Januar bis zu 603 Euro im Monat verdienen. Grund ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde. Wer etwa zehn Stunden pro Woche arbeitet, hat dadurch monatlich rund 47 Euro mehr zur Verfügung.

NGG-Geschäftsführer Guido Noll appelliert an die Betroffenen, ihre Lohnabrechnungen genau zu prüfen. Mini-Jobber dürften nicht als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt werden. Bei gleicher Qualifikation und gleicher Arbeit müsse auch der gleiche Stundenlohn gezahlt werden – unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Zudem hätten Mini-Jobber Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf Zuschläge etwa für Nacht- oder Wochenendarbeit. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dürften ihnen nicht vorenthalten werden.

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Besonders verbreitet sind Mini-Jobs in der Gastronomie: Allein in Restaurants, Gaststätten und Hotels im Odenwaldkreis arbeiten laut NGG rund 1.200 geringfügig Beschäftigte. Die Gewerkschaft sieht die hohe Zahl der Mini-Jobs jedoch kritisch. Sie würden reguläre Vollzeitstellen verdrängen und böten keinen vollständigen Sozialversicherungsschutz. Die NGG spricht sich deshalb dafür aus, Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form abzuschaffen und auch bei geringer Wochenarbeitszeit eine volle Sozialversicherungspflicht einzuführen.

Problematisch seien Mini-Jobs zudem für Frauen, die im Odenwaldkreis mehr als die Hälfte der geringfügig Beschäftigten stellen. Häufig werde der Mini-Job zur beruflichen Sackgasse – mit negativen Folgen bis hin zu einer deutlich geringeren Rente, warnt Noll.

Weitere Informationen erhalten Beschäftigte der Ernährungswirtschaft und der Gastronomie bei der NGG Darmstadt und Mainz unter der 06151 36 698-0 oder per E-Mail an region.darmstadt-mainz@ngg.net. red

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