Südhessen. Zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung erklärt Philip Krämer, Mitglied des Bundestages für Südhessen (Bündnis 90/ Die Grünen):
“Der Bedarf an Fach- und Arbeitskräften ist hoch und betrifft nahezu alle Branchen in unserer Region. 2022/2023 gab es in Hessen für durchschnittlich 43,8 Prozent aller offenen Stellen keine passend qualifizierten Arbeitslosen. Dieser Mangel an Arbeitskräften ist ein echtes Standortrisiko für Südhessen.”
Weiter sagte Krämer:
“Um diese Herausforderungen zu meistern, müssen wir jedes Jahr rund 400.000 zusätzliche Arbeitskräfte aus dem Ausland langfristig von Arbeit und Ausbildung in Deutschland überzeugen. Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes haben wir im vergangenen Jahr die Weichen gestellt, um Deutschland als Einwanderungsland attraktiver zu machen. Am 1. März 2024 treten nun weite Teile des Gesetzes in Kraft.”
Unter Verweis auf die unterschiedlichen Formen von Ausbildung weltweit sagt Krämer: “Ausbildungen laufen überall auf der Welt unterschiedlich ab und was am Ende zählt, ist die berufliche Qualifikation. Wer einen Arbeitsvertrag bekommt und Berufserfahrung nachweisen kann, darf nun einreisen und wird nicht durch bürokratische Anerkennungsverfahren daran gehindert.”
Zudem verweist Philipp Krämer auf die familiären Verpflichtungen, die ein häufiger Grund dafür seien, dass internationale Fachkräfte wieder aus Deutschland abwanderten. Daher werde das Einwanderungsrecht familienfreundlicher gemacht. Wer für den Lebensunterhalt von Eltern oder Schwiegereltern sorgen könne, müsse sich nicht länger zwischen Job oder Familie entscheiden. red




