
Odenwaldkreis. Die Kreisverwaltung des Odenwaldkreises informiert darüber, wie sich Spaziergänger in der Nähe von Herdenschutzhunden verhalten sollen.
Schafsherden werden bei der Landschaftspflege auf einer Fläche kurz eingesetzt. Schäfer sichern diese Herden deshalb statt mit festen Zäunen mit mobilen Elektrozäunen und Herdenschutzhunden.
Die Hunde gelten im Allgemeinen als umgänglich, zeigen aber eben auch ein klares Territorialverhalten.
Deshalb sollten Spaziergänger zügig an mit Hunden geschützten Weideflächen vorbeigehen, sofern man die entsprechenden Wege nicht meiden kann. Die Weideflächen sollten nicht betreten und die Hunde nicht angesprochen werden.
Wer mit einem eigenen Hund unterwegs ist, sollte diesen anleinen, auch weil wegen der Brut- und Setzzeit eine Anleinpflicht gilt. red



