Michelstadt. Ein tiefergelegter silberner Kleinwagen fiel am Montagmittag, 16. Dezember, gegen 14.30 Uhr der Polizei in Michelstadt auf.
Eine erste fachkundige Prüfung ergab den Verdacht, dass das Fahrzeug eine unzulässige Rad-Reifenkombination, unzulässige Distanzscheiben und ein Gewindefahrwerk ohne gutachterliche Abnahme verbaut hatte.
Da der 28-jährige Fahrer für seine technischen Umbauten keinerlei amtlichen Nachweise vorlegen konnte, wurde das Fahrzeug wegen Verdachts der erloschenen Betriebserlaubnis sofort einem Sachverständigen vorgeführt.
Der Sachverständige stellte am Auto letztlich insgesamt zwölf Fahrzeugmängel fest, von denen vier als gefährlich einzustufen waren. Beispielsweise gab es wegen der Tieferlegung Schleifspuren in den Radkästen.
Die Federn an der Vorderachse waren völlig unzureichend vorgespannt, die Fahrsicherheit wegen nicht ausreichender Freigängigkeit von Federn und Bereifung zu festen Karosserieteilen beeinträchtigt.
Eine Weiterfahrt wurde untersagt, Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil 1 sichergestellt und der Zulassungsbehörde übersandt.
Gegen den Fahrzeugführer, der sein Kleinkind mit im Auto hatte, wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. red




