Michelstadt. Um Bewohner und die historische Bausubstanz zu schützen, dürfen im Bereich der Michelstädter Altstadt an Silvester und Neujahr keine Leuchtraketen und Böller gezündet werden.

Wegen der zahlreichen Weihnachtsmarkt-Hütten aus Holz, die auch zum Jahreswechsel noch in der Altstadt stehen, ist die Brandgefahr besonders erhöht.

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Das „Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern“ ist seit 2009 durch eine Verordnung zum Sprengstoffgesetz das ganze Jahr über untersagt.

Auch beim Abfeuern von Raketen außerhalb der Altstadt ist Vorsicht geboten: Hier spielen Flugweiten der Feuerwerkskörper eine Rolle, denn bei der Nutzung eines Höhenfeuerwerks (Raketen) ist ein Abstand von mindestens 200 Metern zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen sehr wichtig.

Eng bebaute Bereiche wie in der Kernstadt von Michelstadt oder im Zentrum der Ortsteile bieten diesen Mindestabstand nicht.

Deshalb sollten geeignete Freiflächen, wie beispielsweise der Großparkplatz vor den Toren der Altstadt, genutzt werden. red

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