Odenwaldkreis. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen hat bei seiner jährlichen Kommunalfinanzanalyse festgestellt, dass die schwierige finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden anhält und sich erneut in Steuererhöhungen niederschlägt.
Fünf von zwölf Kreiskommunen haben in diesem Jahr mindestens eine Steuer angehoben. Laut BdSt Hessen dürfte der Hintergrund dafür sein, dass alle Städte und Gemeinden für 2024 keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können.
Dennoch können alle Kreiskommunen das geplante Defizit im Jahresabschluss durch eine Entnahme aus der ordentlichen Rücklage ausgleichen, so der BdSt.
Bei der Grundsteuer B liegt Brombachtal vorne. Nachdem die Gemeinde den Hebesatz bereits 2023 um 300 Punkte angehoben hatte, folgte in diesem Jahr eine weitere Steigerung um 325 Prozentpunkte. Mit nun 1.050 Prozent liegt Brombachtal nicht nur im Odenwaldkreis, sondern auch hessenweit an der Spitze.
Am wenigsten müssen die Steuerzahler mit 400 Prozent weiterhin in Michelstadt berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der zwölf Kreis-Kommunen stieg um 124 Punkte auf nun 688 Prozent. Dieser Wert liegt deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2024 543 Prozent beträgt.
Vier Kommunen haben in diesem Jahr ihren Hebesatz der Grundsteuer A angehoben, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert. Auch hier erhöhte Brombachtal (+165) am stärksten. Die Kurstadt Bad König liegt mit 730 Prozent weiterhin an der Spitze im Kreis. Den niedrigsten Hebesatz zahlen die Land- und Forstwirte mit je 400 Prozent in Mossautal, Michelstadt und Erbach. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 488 Prozent (+39) rangieren die Odenwald-Kommunen über dem hessischen Durchschnitt von 460 Prozent.
Die Gewerbesteuer stieg in Brombachtal (+40), Brensbach (+15), Breuberg (+15) und Lützelbach (+10). Bad König liegt mit 405 Prozent weiterhin an der Spitze des Kreises. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Michelstadt tragen, wo ein Hebesatz von 370 Prozent aufgerufen wird. Der Kreis bleibt mit durchschnittlichen 395 Prozent (+6) knapp unter dem hessischen Schnitt (396 Prozent).
Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebesätze für 2025 werden von den Kommunen erst noch auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung.
Immerhin haben neun der zwölf Kommunen angegeben, dass eine aufkommensneutrale Umstellung geplant sei. Die Bürgerinnen und Bürger in Brensbach, Lützelbach und Michelstadt müssen aber eine weiter steigende Belastung befürchten. red




