Odenwaldkreis. Die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden im Odenwaldkreis bleibt angespannt. Das zeigt die aktuelle Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler Hessen. Demnach können nur vier der zwölf Kommunen für 2025 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Zugleich hat die Grundsteuerreform in vielen Orten zu spürbaren Mehrbelastungen für Bürger geführt.
Nach Angaben des Steuerzahlerbundes haben sieben Kommunen ihre Grundsteuer-Hebesätze deutlich über die vom Land Hessen berechneten aufkommensneutralen Empfehlungen angehoben. Besonders stark fallen die Abweichungen in Fränkisch-Crumbach, Reichelsheim und Brombachtal aus. Lediglich Breuberg blieb leicht unter dem empfohlenen Wert. Bei der Grundsteuer B, die auch auf Mieter umgelegt werden kann, liegen Brombachtal, Fränkisch-Crumbach und Reichelsheim kreisweit an der Spitze. Der durchschnittliche Hebesatz im Odenwaldkreis liegt deutlich über dem hessischen Mittel.
Auch die Pro-Kopf-Belastung unterscheidet sich erheblich: Während Bürger in Brombachtal und Fränkisch-Crumbach im Schnitt rund 386 Euro jährlich zahlen, liegen Höchst und Mossautal mit unter 170 Euro am unteren Ende. Bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen erhebt ebenfalls Brombachtal den höchsten Hebesatz, Breuberg den niedrigsten.
Die neue mögliche Grundsteuer C auf baureife, unbebaute Grundstücke wird im Odenwaldkreis derzeit nur in Reichelsheim diskutiert. Der Steuerzahlerbund sieht diese Steuer wegen hohen Verwaltungsaufwands kritisch. Bei der Gewerbesteuer erhöhte lediglich Michelstadt den Hebesatz, insgesamt liegt der Kreis hier unter dem hessischen Durchschnitt.
Kritisch bewertet der Bund der Steuerzahler auch die verspäteten Haushaltsbeschlüsse: Keine Kommune im Odenwaldkreis konnte den Haushalt 2025 fristgerecht verabschieden. Als Gründe werden unter anderem die angespannte Finanzlage, späte Vorgaben des Landes und Personalmangel genannt. Weitere mögliche Belastungen wie eine Verpackungssteuer sind im Odenwaldkreis aktuell kein Thema. Ausführliche Informationen und Auswertungen sind im Internet unter www.steuerzahler-hessen.de abrufbar. red




