Von links: Alexander Grab, Forstbetrieb bei der Graf von Merveldt’schen Forstverwaltung, Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt, Ferdinand Graf von Merveldt. Karl-Heinz Amos, Stellv. Dezernatseiter (Dezernat Forsten) und Alexander Seinsche, Regionalbeauftragter für Forstförderung (beide RP). Foto: Regierungspräsidium Darmstadt

Oberzent-Gammelsbach. 196.000 Euro für den Schutz der Waldböden: Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt hat in Gammelsbach einen entsprechenden Förderbescheid an die Graf von Merveldt’sche Verwaltung überreicht. Mit den Fördermitteln wird eine Kalkungsmaßnahme auf den Waldflächen der Verwaltung unterstützt. Ferdinand Graf von Merveldt nahm den Bescheid entgegen.

„Die Auswirkungen des Klimawandels durch die Zunahme extremer Wetterereignisse beeinflussen das sensible Ökosystem Wald insbesondere seit dem Jahr 2018. Das stellt die Waldbesitzenden in Hessen vor eine große Herausforderung und generationsübergreifende Aufgabe, um den Wald auch für künftige Generationen zu erhalten. Dies gilt besonders in dichtbesiedelten Gebieten wie dem Rhein-Main-Gebiet“, sagt Hilligardt.

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Kalkungsmaßnahmen werden insbesondere auf Waldstandorten mit mittlerer Nährstoffversorgung durchgeführt, wie sie im hinteren, durch Buntsandstein geprägten Odenwald vorkommen. Durch Säureeinträge kann es langfristig zu einer Versauerung der Waldböden und damit zu Veränderungen ihrer natürlichen Eigenschaften und Funktionen kommen. Die Kalkung wirkt diesen Prozessen entgegen und unterstützt die Stabilisierung der Böden.

Da die schützende Wirkung einer Kalkungsmaßnahme im Laufe der Jahre nachlässt, sind Wiederholungskalkungen nach einem Zeitraum von mindestens 15 Jahren sinnvoll und im Rahmen der forstlichen Förderung förderfähig. Mit der nun bewilligten Maßnahme sollen die betroffenen Waldflächen erneut gekalkt und damit die Bodenfunktionen nachhaltig unterstützt werden.

„Der Erhalt unserer Wälder ist eine Aufgabe, die weit über eine Generation hinausreicht. Mit der Förderung unterstützen wir die Waldbesitzenden dabei, die Widerstandskraft und natürlichen Funktionen der Wälder zu erhalten und damit einen Beitrag zur Zukunftssicherung des Waldes zu leisten“, so Hilligardt weiter.

Hintergrund: Im Rahmen der forstlichen Förderung haben Waldbesitzer in Hessen die Möglichkeit, Fördermaßnahmen nach der Richtlinie für forstliche Förderung sowie der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen (Extremwetterrichtlinie-Wald 2.0) zu beantragen. Die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) wurde in die Planungen einbezogen. Sie hat die Kalkungswürdigkeit der betroffenen Forstflächen bestätigt. red

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