Wer entscheidet, wenn man selbst ausfällt? Image by gpointstudio on Magnific

Michelstadt. Was passiert, wenn ein Mensch nach einem Unfall, wegen einer Erkrankung oder im Alter seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung lässt sich frühzeitig festlegen, wer in einem solchen Fall handeln darf.

Darüber informiert am Mittwoch, 7. Oktober, um 19 Uhr Klaus Schäfer bei einer Veranstaltung des Caritas-Betreuungsvereins im Odenwald und des Betreuungsvereins der Lebenshilfe Odenwaldkreis. Veranstaltungsort ist der Betreuungsverein der Lebenshilfe Odenwaldkreis in der Unteren Pfarrgasse 2.

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Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson ermächtigt werden, wichtige Angelegenheiten zu regeln. Eine Betreuungsverfügung bietet dagegen die Möglichkeit, Wünsche für eine rechtliche Betreuung festzuhalten. Darin kann beispielsweise festgelegt werden, wer als Betreuer eingesetzt oder ausdrücklich nicht eingesetzt werden soll. Auch persönliche Vorstellungen zu Wohnen, Pflege oder Finanzen können darin festgehalten werden.

Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten beim Caritas-Betreuungsverein im Odenwaldkreis unter 06062 955330 oder beim Betreuungsverein der Lebenshilfe Odenwaldkreis unter 06061 1390077. red

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