
Odenwaldkreis. Sie sollen Mücken vertreiben, treffen aber vor allem andere Insekten: Die Untere Naturschutzbehörde warnt vor dem Einsatz elektrischer UV-Lichtfallen im Freien. Die Geräte locken wahllos Fluginsekten an und sind im Außenbereich aus Gründen des Artenschutzes sogar verboten.
Nach Angaben der Fachleute sind mehr als 90 Prozent der getöteten Insekten nützliche und geschützte Arten wie Nachtfalter, Florfliegen und Käfer. Stechmücken würden dagegen kaum auf UV-Licht reagieren. Sie orientieren sich vor allem an Atemluft, Körperwärme und Schweiß. Die Folge: Nützlinge sterben, die Mücken bleiben.
Das Verbot ergibt sich unter anderem aus dem Bundesnaturschutzgesetz, der Bundes-Artenschutzverordnung und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Die Naturschutzbehörde empfiehlt stattdessen biologische Methoden. Fledermausquartiere und Nistkästen können natürliche Insektenjäger in den Garten locken. Auch naturnahe Gartenteiche ohne Fische fördern Libellen, Molche und Frösche, deren Larven Mückenlarven fressen.
Als natürliche Duftbarrieren kommen unter anderem Lavendel, Rosmarin, Minze, Zitronenmelisse, Katzenminze, Duftgeranien, Tomaten und Walnussbäume infrage. Regenfässer sollten dicht verschlossen oder mit einem feinen Netz abgedeckt werden. Wo stehendes Wasser nicht vermieden werden kann, können biologische BTI-Tabletten gezielt gegen Mückenlarven eingesetzt werden.
Auch bei der Außenbeleuchtung gibt es eine Alternative: Warmweiße oder bernsteinfarbene LEDs mit weniger als 3.000 Kelvin ziehen Insekten deutlich weniger an. Bewegungsmelder können zudem eine dauerhafte Beleuchtung in der Nacht ersetzen.
Mit dem Einsatz von UV-Lichtfallen im Freien hatte sich zuletzt auch der Naturschutzbeirat des Odenwaldkreises befasst. red




