Odenwaldkreis. Familien mit geringem Einkommen können zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 wieder finanzielle Unterstützung für den Schulbedarf ihrer Kinder erhalten. Über das Bildungs- und Teilhabepaket werden insgesamt 195 Euro pro Schuljahr ausgezahlt – 130 Euro im August und 65 Euro im Februar.
Die Leistung richtet sich an Familien, die Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Familien mit Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe erhalten den Zuschuss für schulpflichtige Kinder im Alter von sieben bis 14 Jahren automatisch. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Über die Auszahlung werden sie Ende Juli oder Anfang August informiert.
Für Einschulungskinder sowie Schüler ab 15 Jahren ist eine Aufnahmebestätigung oder eine aktuelle Schulbescheinigung erforderlich. Der Zuschuss wird nach Vorlage der Bescheinigung auch rückwirkend ausgezahlt.
Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, müssen den Schulbedarf beantragen. Empfänger von BAföG sowie Personen in einer Ausbildung sind von der Förderung ausgeschlossen.
Neben dem Schulbedarf umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket auch Zuschüsse für Klassenfahrten, Schulausflüge, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen sowie für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder Musikunterricht.
Weitere Informationen gibt es per E-Mail an butsgb@odenwaldkreis.de oder butwohngeld@odenwaldkreis.de. Ansprechpartnerinnen sind außerdem Beate Heckmann unter 06062/6014-1621 sowie Jennifer Kredel unter 06062/6014-1597. red



