Beschädigter Biberdamm am Oberhöchster Bach bei Höchst. Foto: Gemeinde Höchst

Höchst. Am Oberhöchster Bach in der Gemarkung Höchst ist ein Biberdamm vermutlich mutwillig beschädigt worden. Dadurch sank der Wasserspiegel des angestauten Bereichs deutlich ab.

Der Bachabschnitt war bereits zum zweiten Mal von einem Biber besiedelt worden. Ob der Damm gezielt zerstört oder aus Unkenntnis beschädigt wurde, lässt sich derzeit nicht feststellen. In beiden Fällen hat der Eingriff jedoch negative Folgen für das dort entstandene Ökosystem.

Durch den abgesenkten Wasserspiegel wird nicht nur der Lebensraum des Bibers beeinträchtigt. Auch andere Tiere, Pflanzen und Insekten, die sich in diesem Bereich angesiedelt haben, sind betroffen. So kann etwa der im Uferbereich abgelegte Laich von Fröschen erheblich geschädigt werden, wenn das Wasser als Grundlage für Entwicklung und Überleben fehlt.

Die Gemeinde Höchst weist darauf hin, dass nach Paragraf 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes bei der widerrechtlichen Entfernung eines Biberdamms Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro drohen.

Zugleich betont die Verwaltung, dass es dank der Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden und dem Naturschutzbund bislang für mögliche Beeinträchtigungen stets praktikable Lösungen gegeben habe. Wer sich durch einen Biberdamm beeinträchtigt fühlt, kann sich deshalb an die Gemeindeverwaltung Höchst wenden. In solchen Fällen werde in der Regel ein gemeinsamer Ortstermin mit allen Beteiligten vereinbart. red

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2 Kommentare

  1. Im Februar hat es lang anhaltend über mehrere Tage geregnet.
    Ich habe in der Zeit viele kleine Bäche mit hohem Pegel und ungewöhnlich starker Strömung gesehen.
    Ich halte es für durchaus möglich, dass der Biberdamm durch große Wassermassen mitgenommen wurde.

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