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Michelstadt. Am Donnerstag, 22. Januar, hat eine Polizeistreife auf der Bundesstraße 45 einen Motorroller mit zwei Personen gestoppt. Der Fahrer, ein 18-Jähriger, konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.

Die Kontrolle ergab gegen 13.20 Uhr, dass der junge Mann lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung besaß, die nicht zum Führen des Rollers berechtigte. Der gleichaltrige Mitfahrer hingegen hatte die erforderliche Fahrerlaubnis. Obwohl am Roller kein Versicherungskennzeichen angebracht war, lag eine gültige Versicherung vor. Der Fahrer rutschte beim Anhalten aus, blieb aber unverletzt. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. red

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